Notfallsanitäter/in

Aus Modul e.V.
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1. Notfallsanitäter/in -112 Medic

Über 112 Medic haben Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit mindestens mittlerem Schulabschluss (MSA) die Möglichkeit, bei der Berliner Feuerwehr den Beruf der Notfallsanitäterin / des Notfallsanitäters zu erlernen. Der Notfallsanitäter ist ein relativ neues Berufsbild, welches am 01.01.2014 den Rettungsassistenten abgelöst hat. Die Berliner Feuerwehr bietet derzeit die Qualifizierung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter in zwei verschiedenen Varianten an. Die Qualifizierung ist einerseits im Beschäftigtenverhältnis möglich (als Auszubildende / als Auszubildender), dauert drei Jahre und ermöglicht eine anschließende Tätigkeit mit der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter im Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr. Seit dem Jahr 2016 ist die Qualifizierung jedoch auch im Status einer Beamtenanwärterin / eines Beamtenanwärters möglich. Zusätzlich zur Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter beinhaltet diese Variante auch eine feuerwehrtechnische Ausbildung und dauert vier Jahre. Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung ist die Nachwuchskraft dann Brandmeisterin / Brandmeister im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst mit dem Schwerpunkt Rettungsdienst.



2. Aufgaben im Berufsfeld

Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter leisten bei medizinischen Notfällen bis zum Eintreffen des Arztes Erste Hilfe und führen lebensrettende Maßnahmen durch. Sie assistieren bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung von Patienten und befördern kranke oder verletzte Personen unter fachgerechter Betreuung in ein Krankenhaus. Die Notfallsanitäterin / der Notfallsanitäter stellt hierzu die Transportfähigkeit dieser Personen her, beobachtet ihre lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports und hält sie aufrecht. Ist der Notfalleinsatz beendet, so stellt die Notfallsanitäterin / der Notfallsanitäter die Einsatzfähigkeit des Fahrzeugs wieder her, erstellt Transportnachweise, Einsatzberichte und Notfallprotokolle. Rettungsdienststandorten versehen ihren Einsatzdienst in einem 12-Stunden-Schichtdienst.



3. Ausbildung (Ablauf, Inhalte, Dauer)

Die dreijährige Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter ist bundesgesetzlich geregelt und findet blockweise an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie in Berlin Reinickendorf, auf der Lehrrettungswache in Berlin Mitte, aber auch in verschiedenen Stationen von Krankenhäusern und weiteren Lernorten, wie beispielsweise der Feuerwehr-Leitstelle, statt.

Im ersten Ausbildungsjahr werden die Grundlagen für die Ausübung des Berufs gelegt, also Umgang mit Patienten, prioritätenorientierte Untersuchung und Versorgung sowie Rettungsdiensteinsätze organisieren und leiten. Im zweiten Ausbildungsjahr werden die Grundlagen mit speziellen Themen vertieft, z.B. im Bereich der Intensivmedizin oder in besonderen Einsatzsituationen. Das letzte Ausbildungsjahr dienst dazu, letzte Lücken zu schließen, Kompetenzen zu erweitern und durch viel praktische Anwendung gut vorbereitet in die staatliche Prüfung zu starten.



4. Zugangsvoraussetzungen

Für die Einstellung in die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes im Einstiegsweg 112medic (Beamtenlaufbahn) müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein.

Eingestellt werden kann, wer

Formale Voraussetzungen (Beamte)

-Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige / Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist

-die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin einzutreten.

-nach ihrer / seiner Persönlichkeit für den Dienst in der Feuerwehr geeignet ist,

-mindestens einen mittleren Schulabschluss (MSA) oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulausbildung mit einem Notendurchschnitt von nicht schlechter als 3,4 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Physik, Chemie und Biologie erworben hat; bei einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulausbildung erfolgreich eine Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer abgeschlossen hat

-bei der Einstellung mindestens 18 Jahre und höchstens 35 Jahre alt ist, d. h. das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

-ein Schwimmabzeichen Silber (nicht älter als 2 Jahre) vorweisen kann,

-die Fahrerlaubnis Klasse 3 bzw. B besitzt, bzw. grundsätzlich bereit ist, diese und die Fahrerlaubnis Klasse C zu erwerben

Körperliche und gesundheitliche Voraussetzungen (Beamte)

-eine Körpergröße von mindestens 165 cm und höchstens 195 cm hat,

-Die unkorrigierte Sehschärfe muss mindestens 50 Prozent auf jedem Auge betragen. Weitere Hinweise (speziell für Brillenträgerinnen und -träger) zur Sehfähigkeit erhalten Sie unter der Rufnummer 030 / 4664 991 686 (Polizeiärztlicher Dienst).

-nach dem Ergebnis der Untersuchung beim Ärztlichen Dienst uneingeschränkt feuerwehrdiensttauglich ist, d.h. unter anderem die Voraussetzungen nach G 26.3 erfüllt und mit seinem Körpergewicht in einem zulässigen Bereich des Körper-Masse-Index (BMI) zwischen 18 und 27,5 kg/m² liegt (z. Bsp.: = 24,7 bei einem Gewicht von (80 kg und einer Größe von 180 cm) liegt,

-die schriftliche, sportlich / praktische und mündliche Eignungsprüfung besteht.

-Umgang mit Körperflüssigkeiten, wie z.B. Blut akzeptiert

Für die Einstellung als Auszubildende / als Auszubildender für den Beruf der Notfallsanitäterin / des Notfallsanitäters im Einstiegsweg 112 Medic (Ausbildungsverhältnis) müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein.

Eingestellt werden kann, wer

Formale Voraussetzungen (Auszubildende)

-die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin einzutreten,

-nach ihrer / seiner Persönlichkeit für den Dienst in der Feuerwehr geeignet ist,

-mindestens einen Schulabschluss (MSA) der 10. Klasse oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulausbildung mit einem Notendurchschnitt von nicht schlechter als 3,4 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Physik, Chemie und Biologie erworben hat; bei einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulausbildung erfolgreich eine Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer abgeschlossen hat,

-bei der Einstellung mindestens 18 Jahre alt ist,

-ein Schwimmabzeichen Silber (nicht älter als 2 Jahre) vorweisen kann,

-die Fahrerlaubnis Klasse 3 bzw. B besitzt, bzw. grundsätzlich bereit ist, diese und die Fahrerlaubnis Klasse C zu erwerben.

Körperliche und gesundheitliche Voraussetzungen (Auszubildende)

-eine Körpergröße von mindestens 165 cm und höchstens 195 cm hat,

-Die unkorrigierte Sehschärfe muss mindestens 50 Prozent auf jedem Auge betragen. Weitere Hinweise (speziell für Brillenträgerinnen und -träger) zur Sehfähigkeit erhalten Sie unter der Rufnummer 030 / 4664 991 686 (Polizeiärztlicher Dienst).

-nach dem Ergebnis der Untersuchung beim Ärztlichen Dienst gesundheitlich für die Tätigkeit geeignet ist, u.a mit seinem Körpergewicht in einem zulässigen Bereich des Körper-Masse-Index (BMI) zwischen 18 und 27,5 kg/m² liegt (z. Bsp.: = 24,7 bei einem Gewicht von (80 kg und einer Größe von 180 cm) liegt,

-die schriftliche, sportlich / praktische und mündliche Eignungsprüfung besteht

-Umgang mit Körperflüssigkeiten, wie z.B. Blut akzeptiert


Bewerbungsvoraussetzungen

Für die Bewerbung bei der Berliner Feuerwehr ist die Registrierung im Online-Portal ist zwingend notwendig.

Ihre Bewerbung muss bei Eingang vollständig sein. Sie müssen folgende Unterlagen als Kopie beifügen, damit Ihre Bewerbung Berücksichtigung finden kann:

-Zeugnis über den höchsten erreichten Schulabschluss mit den Fächern Deutsch, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik

-ggf. Prüfungszeugnis/Gesellenbrief mit Abschlussnote

-Personalausweis (beidseitig)

-Führerschein (beidseitig)

-Deutsches Schwimmabzeichen Silber (nicht älter als zwei Jahre)

-Punktestand Flensburg - Auszug aus dem Fahreignungsregister (DER PUNKTESTAND IST VON DER GESETZTEN FRIST AUSGENOMMEN und muss sofort unaufgefordert nach Erhalt eingereicht werden und darf nicht älter als 3 Monate sein!) Der Auszug ist inkl. aller Anlagen/Entscheidungen zu übersenden auch bei null Punkten zu beantragen 

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst und die Ausbildung zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter gliedert sich wie folgt:

-Vorauswahl Nach Eingang der durch die Bewerberin / durch den Bewerber im Online-Portal erfassten Daten, in schriftlicher Form, ist die Bewerbung vollständig und gültig. Nach Prüfung der formalen Voraussetzung wird aufgrund der Vielzahl von Bewerbungen nach Mindestanforderungen und fachlichen Kriterien mit Bezug zum Anforderungsprofil eine Vorauswahl getroffen.

-Sportprüfung Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre körperliche Fitness für den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst und den Notfallrettungsdienst im Rahmen geeigneter Sporttests nachweisen. Die Elemente der Sportprüfung sind ein Krafttest (Brustpresse 30 kg und Lat-Zug mit 40 kg Gewicht mit mindestens je 20 Wiederholungen), ein Ausdauertest und ein Koordinationstest.

-Strukturiertes Interview Das strukturierte Interview besteht aus einer Selbstpräsentation, einem Fallbeispiel oder einem Rollenspiel sowie einem offenen Interview

-Praxis-/Team Test Im Team Test, dem praktischen Prüfungsteil, werden einsatzrelevante Übungen durchgeführt. Hier werden u.a. der Umgang mit einfachen Gerätschaften sowie die Bewältigung einfacher handwerklich-technischer Aufgaben beurteilt

-EDV-Test Der EDV - Test basiert auf einem psychometrischen Verfahren im Rahmen dessen an Hand von Tests die persönlichen Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber ermittelt werden. Das im EDV -Test ermittelte „Bewerberprofil" wird mit einem für die zu besetzende Stelle notwendigem Profil verglichen. Grundlage hierfür ist das Anforderungsprofil für die Funktion eines Brandmeisters / einer Brandmeisterin und den hierfür erforderlichen Persönlichkeitsmerkmalen.

-Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung Die arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt jeweils im Anschluss an das Auswahlverfahren durch den polizeiärztlichen Dienst nach den jeweils geltenden Vorschriften. Die Untersuchung umfasst die Feststellung der grundsätzlichen Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst. Im Falle einer nachgewiesenen Schwerbehinderung kann die gesundheitliche Eignungsuntersuchung zur Feststellung der Feuerwehrdienstfähigkeit bereits im Vorgriff auf das Auswahlverfahren erfolgen

-Gesamtergebnis Beim Gesamtergebnis werden neben den erzielten Ergebnissen in den einzelnen Testverfahren folgende Kriterien berücksichtigt: Frauen sind gem. §§ 3,6,8 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) bei gleicher Eignung (gleicher Rangfolgeplatz) bevorzugt zu berücksichtigen. Schwerbehinderte sind, sofern sie die arbeitsmedizinischen Voraussetzungen für eine Tätigkeit im feuerwehrtechnischen Dienst, bzw. für die Tätigkeit als Notfallsanitäterin / als Notfallsanitäter nachweisen, gem. § 81 Abs. 4 Nr. 2 SGB IX bei gleicher Eignung (gleicher Rangfolgeplatz) bevorzugt zu berücksichtigen.



5. berufliche Perspektiven

Siehe [1]



6. Quellenangaben

[2]

[3]


--FWillner16 (Diskussion) 17:35, 17. Jul. 2016 (CEST)