Die neun Abteilungen des Bundesinstitut für Risikobewertung

Aus Modul e.V.
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Das Bundesinstitut für Risikobewertung (Auch Verbraucherschutz genannt) wurde im November 2002 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Berlin Jungfernheide. Das BfR ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und hilft der Bundesregierung zum Beispiel zur Beratung von verschiedenen wissenschaftlichen Fragen. Im Moment sind 802 Bedienstete im Einsatz. Das BfR überprüft auch die Sicherheit von Lebensmittelln, Chemikalien/ Chemieprodukten und Bedarfsgegenständen. Das BfR dient auch zum Schutz von Versuchstieren. Es gibt neun verschiedenen Abteilungen des BUndesinstitut für Risikobewertung:


DIE VERWALTUNG: Die Verwaltung des BfR ist sowas wie der Serviceleister für alle anderen Abteilungen. Sie ist zuständig für die Infrastruktur, das Personal, KOntrolle und Steuerung der Einnahmen und Ausgaben und die Austattung von moderneren Geräten oder Einrichtungen. Die Verhaltung sorgt auch dafür, dass gesetzliche Regeln eingehalten werden.


DIE ABTELUNG DER RISIKOKOMMUNIKATION: das BfR hat einen gesetzlichen Auftrag zur Risikokommunikation. Die informiert auch die Öffentlichkeit über möglioche gesundheitliche Risiken. Dabei hat das BfR verschiedene Ansprechpartnern aus der Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Medien, Verbänden, Verbraucherschaft in aktiven Dialogen. Win anderer Schwerpunkt ist die Koordination und gesetzlichen Ausbau der Vernetzung, der für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen Institutionen in Politik und Wissenschaft


DIE EXPOSITION: Die Exposition steht für die methodische Standardisierung und Durchführung von Expositionschätzungen im Bereich der Lebensmittel und Produktsicherheit. Mit mathematischen Methoden werden zum Beispiel gesundheitliche Risiken des Verbrauchers bewertet.


BIOLOGISCHE SICHERHEIT: Die biologische Sicherheit beschäftigt sich im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes mit gesundheitlichen Risiken für den Menschen. Es werden nicht nur Lebensmittel, sondern auch Futtermittel und Bedarfsgegenstände und Kosmetika als Überträger biologischer Gefahren in die Betrachtungen einbezogen.


SICHERHEIT VON PESTIZIDEN: Die Aufagbe dieser Abteilung ist es, die gesundheitliche Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten entsprechend der Vorgabe der Richtlinie pber einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden. Zur Kernaufgabe gehört die Feststellung der inhärenten toxischen Eigenschaften und Dosis-Wirkungsbeziehungen, Einstufung und Kennzeichnung von Pestizit-Wirkstoffen und so weiter. Die Bewertung erfolgt in Form von wissenschaftlichen Stellungnahmen.


CHEMIKALIEN- UND PRODUKTSICHERHEIT: Diese Abreilung bewertet chemische Stoffe, die unter das europäische Chemikalienrecht fallen. Zile ist die toxilogische Bewertung, die gesundheitliche Risikobewertung für Verbraucher, sowie die Indentifizierung und Einleitung notwendiger Risikominderungsmaßnahmen. Zu den Aufgaben gehören auch unter anderen die Koordination und Geasmtbewertung der Risikobewertungen.


SICHERHEIT IN DER NAHRUNGSKETTE: Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die bewertung der Risiken, die durch die Aufnahme von Kontaminanten, Rückständen und anderen unerwünschten Stoffen aus Lebens- und Futtermitteln entstehen. das Arbeitsfeld Futtermittelsicherheit umfasst alle Stufen der Futtermittelherstellungskette. Von Primärproduktion, über die Erzeugung bis hin zur Fütterung von Nutz- und Heimtieren


EXPERIMENTELLE TOXILOGIE UND ZEBET: Durch die Änderung des Tierschutzgesetzes nimmt das BfR mit der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch neue Aufgaben wahr: 1. Veröffentlichung der NIchttechnischen Projektzusammenfassungen 2. Beratung der zuständigen Behörden und der Tierschutzausschüsse in Angelegenheiten, die mit Zucht, Unterbringung, Erwerb, Pflege etc. zusammenhängen.ä 3. Beratung der zuständigen Behörden in Angelegenheiten, die mit Alternativen für Tierversuche zusammenhängen. 4. Zusammenarbeitmit den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten und der europäischen Kommission zu Fragen der regulatorischen Relevanz und Eignung der vorgeschlagenen Alternativmethoden.


Quellen: https://mobil.bfr.bund.de/de/struktur-6042.html

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html