Anwaltskanzlei

Aus Modul e.V.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Unternehmen

Ist das Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen und die Zulassung als Anwalt ausgehändigt, so hat man die berufliche Freiheit und Möglichkeit sich einer bereits existierenden Anwaltskanzlei anzuschließen oder selbstständig eine zu gründen. Als Anwaltskanzlei wird der Betrieb bzw. das Unternehmen bezeichnet, in dem der Rechtsanwalt arbeitet.

Dabei hält er sich entweder in einem ausschließlich für ihn konzipierten Büro auf oder arbeitet in gemeinschaftlichen Büros mit anderen Anwälten bzw. ähnlichen Fachkräften zusammen. Der Anwalt ist hierbei nicht zwangsläufig an sein Büro gebunden. Seinen Arbeitsplatz bestimmt er in der Regel selber und dieser kann ebenso in Form seines heimischen Schreibtisches bestehen. Die Anwaltskanzlei ist somit ein selbstständiger Betrieb, welche eine gewisse Anzahl an Anwälten in sich vereint.

Neben den Anwälten arbeiten auch Rechtsanwaltsfachangestellte in der Kanzlei. Hauptaugenmerk ihrer Aufgaben ist dabei die Organisation der Bücher des Anwaltes und die Mithilfe bei dessen Fällen. Je nachdem wie die Kanzlei ausgerichtet ist, kommen unterschiedliche Schwerpunkte und Sachgebiete im Recht auf die Anwälte zu. Im Allgemeinen ist zu sagen, dass je größer die Kanzlei ist, desto höher auch ihr Spektrum der rechtlichen Qualifikationen ist.


Quellen

Anwaltskanzlei