Zulassungsvoraussetzungen und Einstellungsprüfungen für den gehobenen Dienst der Polizei: Unterschied zwischen den Versionen

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Zulassungsvoraussetzungen für die Einstellung in den gehobenen Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei in Berlin:
 
  
=== Einstellungsvorausetzungen ===
 
 
Unmittelbar zur Laufbahn des gehobenen Dienstes der Schutz- und Kriminalpolizei darf nur zugelassen, wer ...
 
 
*Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland === oder === die Staatsangehörigkeit
 
- eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder
 
- eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
 
- eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt
 
 
! Angehörige anderer Nationalitäten müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben und können zunächst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis eingestellt werden. Allerdings muss man bis zum ende des Studiums die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates erworben haben.
 
 
*die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin einzutreten
 
*höchstens 35 Jahre alt ist
 
*mindestens die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt
 
*den Besitz eines Führerscheins für PKWs === mit Schaltgetriebe === nachweisen kann (wer noch keinen besitzt, muss diesen bis zum Ende des 3. Semesters erworben haben!)
 
*über Schwimmfährigkeit verfügt und diese durch das nicht älter als 36 Monate Bronzeabzeichen nachweisen kann
 
*nach dem Ergebnis des Eignungsauswahlverfahrens (siehe Tabelle unten) für die Laufbahn des gehobenen Dienstes geeignet ist.
 

Aktuelle Version vom 30. Juni 2022, 17:57 Uhr