Zulassungsvoraussetzungen und Einstellungsprüfungen für den gehobenen Dienst der Polizei: Unterschied zwischen den Versionen

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Zulassungsvoraussetzungen für die Einstellung in den gehobenen Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei:
 
  
*man muss Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder eines Drittstaates mit jeweiligen Abkommen besitzen
 
 
*bei Personen mit anderer Nationalität soll ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden, der bis zum Abschluss der Ausbildung genehmigt sein muss
 
 
*man muss die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung Berlins einzutreten
 
 
*das Alter darf nicht 31 Jahre überschreiten
 
 
*man soll mindestens die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzen
 
 
*einen Führerschein für PKWs (Schaltgetriebe) muss man auch besitzen oder bis zum Ende des zweiten Semesters erwerben
 
 
*es muss nachgewiesen werden, dass man eine Strecke von 200m ohne Unterbrechung schwimmen kann (z.B. Bronze Abzeichen)
 
 
*man muss nachweisen, jegliche Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes in jeder Hinsicht gewachsen zu sein (körperlich und seelisch)
 
 
 
Einstellungsprüfungen für den gehobenen Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei:
 
 
1. Ein Online-Test von Zuhause aus
 
 
2. Ein PC-gestützter Test: Intelligenz- und Persönlichkeitsstrukturtest, Deutschtest, Fragen zur Politik und Gesellschaft
 
 
3. Sportleistungsüberprüfung: Hindernisparcours und 2000m Ausdauerlauf (Männer max. 09:20min; Frauen max. 11:20min)
 
 
4. Persönliche Vorstellung: Einzelinterview und Polizeiärztliche Untersuchung
 
 
 
*Die Studienplätze werden dann je nach erreichter Punktzahl an die Bewerber vergeben.
 
[Informationen wurden aus dem Info-Heft der Berliner Polizei entnommen]
 

Aktuelle Version vom 30. Juni 2022, 17:57 Uhr