Zulassungsvoraussetzungen und Einstellungsprüfungen für den gehobenen Dienst der Polizei: Unterschied zwischen den Versionen

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Zulassungsvoraussetzungen für die Einstellung in den gehobenen Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei in Berlin:
 
Zulassungsvoraussetzungen für die Einstellung in den gehobenen Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei in Berlin:
  
Einstellungsvorausetzungen*
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=== Einstellungsvorausetzungen ===
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Unmittelbar zur Laufbahn des gehobenen Dienstes der Schutz- und Kriminalpolizei darf nur zugelassen, wer ...
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*Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland === oder === die Staatsangehörigkeit
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- eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder
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- eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
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- eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt
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! Angehörige anderer Nationalitäten müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben und können zunächst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis eingestellt werden. Allerdings muss man bis zum ende des Studiums die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates erworben haben.
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*die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin einzutreten
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*höchstens 35 Jahre alt ist
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*mindestens die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt
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*den Besitz eines Führerscheins für PKWs === mit Schaltgetriebe === nachweisen kann (wer noch keinen besitzt, muss diesen bis zum Ende des 3. Semesters erworben haben!)
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*über Schwimmfährigkeit verfügt und diese durch das nicht älter als 36 Monate Bronzeabzeichen nachweisen kann
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*nach dem Ergebnis des Eignungsauswahlverfahrens (siehe Tabelle unten) für die Laufbahn des gehobenen Dienstes geeignet ist.

Version vom 30. Juni 2022, 17:50 Uhr

Zulassungsvoraussetzungen für die Einstellung in den gehobenen Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei in Berlin:

Einstellungsvorausetzungen

Unmittelbar zur Laufbahn des gehobenen Dienstes der Schutz- und Kriminalpolizei darf nur zugelassen, wer ...

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland === oder === die Staatsangehörigkeit
- eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder
- eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt

! Angehörige anderer Nationalitäten müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben und können zunächst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis eingestellt werden. Allerdings muss man bis zum ende des Studiums die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates erworben haben.

  • die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin einzutreten
  • höchstens 35 Jahre alt ist
  • mindestens die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt
  • den Besitz eines Führerscheins für PKWs === mit Schaltgetriebe === nachweisen kann (wer noch keinen besitzt, muss diesen bis zum Ende des 3. Semesters erworben haben!)
  • über Schwimmfährigkeit verfügt und diese durch das nicht älter als 36 Monate Bronzeabzeichen nachweisen kann
  • nach dem Ergebnis des Eignungsauswahlverfahrens (siehe Tabelle unten) für die Laufbahn des gehobenen Dienstes geeignet ist.