Zulassungsvoraussetzungen und Einstellungsprüfungen für den gehobenen Dienst der Polizei: Unterschied zwischen den Versionen

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*Die Studienplätze werden dann je nach erreichter Punktzahl an die Bewerber vergeben.
 
*Die Studienplätze werden dann je nach erreichter Punktzahl an die Bewerber vergeben.
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[Informationen wurden aus dem Info-Heft der Berliner Polizei entnommen]

Version vom 8. Juni 2019, 23:00 Uhr

Zulassungsvoraussetzungen für die Einstellung in den gehobenen Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei:

  • man muss Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder eines Drittstaates mit jeweiligen Abkommen besitzen
  • bei Personen mit anderer Nationalität soll ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden, der bis zum Abschluss der Ausbildung genehmigt sein muss
  • man muss die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung Berlins einzutreten
  • das Alter darf nicht 31 Jahre überschreiten
  • man soll mindestens die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzen
  • einen Führerschein für PKWs (Schaltgetriebe) muss man auch besitzen oder bis zum Ende des zweiten Semesters erwerben
  • es muss nachgewiesen werden, dass man eine Strecke von 200m ohne Unterbrechung schwimmen kann (z.B. Bronze Abzeichen)
  • man muss nachweisen, jegliche Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes in jeder Hinsicht gewachsen zu sein (körperlich und seelisch)


Einstellungsprüfungen für den gehobenen Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei:

1. Ein Online-Test von Zuhause aus

2. Ein PC-gestützter Test: Intelligenz- und Persönlichkeitsstrukturtest, Deutschtest, Fragen zur Politik und Gesellschaft

3. Sportleistungsüberprüfung: Hindernisparcours und 2000m Ausdauerlauf (Männer max. 09:20min; Frauen max. 11:20min)

4. Persönliche Vorstellung: Einzelinterview und Polizeiärztliche Untersuchung


  • Die Studienplätze werden dann je nach erreichter Punktzahl an die Bewerber vergeben.

[Informationen wurden aus dem Info-Heft der Berliner Polizei entnommen]