Der gehobene Dienst bei der Polizei Berlin: Unterschied zwischen den Versionen

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Hauptsächlich unterscheiden sich die beiden Laufbahnen in ihrer Bezahlung und dem Status. So ist man nach der dualen Ausbildung ein/e Polizeimeister/in und nach dem dualen Studium ein/e Polizeikommissar/in. Die Ausbildung bei der Polizei Berlin dauert zweieinhalb Jahre und das Studium drei Jahre.
 
Hauptsächlich unterscheiden sich die beiden Laufbahnen in ihrer Bezahlung und dem Status. So ist man nach der dualen Ausbildung ein/e Polizeimeister/in und nach dem dualen Studium ein/e Polizeikommissar/in. Die Ausbildung bei der Polizei Berlin dauert zweieinhalb Jahre und das Studium drei Jahre.
 
  
 
=== 2. Voraussetzungen ===
 
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  - Transport einer Rettungspuppe (35kg)
 
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  - 5x Hamburger Gitter überwinden (1x pro Runde)
 
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*der Test muss in folgender Zeit absolviert werden: Männer in maximal 3:25 min. und Frauen in maximal 4:00 min.*
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*der Test muss in folgender Zeit absolviert werden: Männer in maximal 3:25 min. und Frauen in maximal 4:00 min. (! Ab einem Alter von 30 Jahren gilt: Männer maximal 3:35 min. und Frauen maximal 4:10 min.
 
 
* ab einem Alter von 30 Jahren gilt: Männer maximal 3:35 min. und Frauen maximal 4:10 min.
 
  
 
3. persönliche Vorstellung (Radelandstr. 21, 13589 Berlin)
 
3. persönliche Vorstellung (Radelandstr. 21, 13589 Berlin)
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Die Zulassung zum jeweils nächsten Teil des Auswahlverfahrens erfolgt im Wege der Bestenauslese nach den bis dahin erzielten Prüfungsergergebnissen. Ebenfalls erwähnenswert ist auch noch, dass wer durch den PC-Test fällt, nicht an den anderen Prüfungen mehr teilnehmen darf. Der PC-gestütze Test und die Sportleistungsüberprüfung finden am selben Tag statt. Wird die maximale Zeit in der Sportleistungsüberprüfung überschritten, so ist eine Wiederholung innerhalb von 14 Tagen möglich.
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=== 4. Umgang mit Tätowierungen ===
  
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Gemäß §1 des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin dürfen Beamtinnen und Beamte, die im Bereich der Polizei beschäftigt sind, innerhalb des Dienstes ''' keine sichtbaren ''' religiösen oder weltanschaulichen Symbole sowie Kleidungsstücke und Tatoos tragen.
  
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=== 5. Das bietet euch die Polizei ===
  
''' 6. Umgang mit Tätowierungen'''
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*Beamtenstatus auf Lebenszeit und mit krisensicherem Arbeitsplatz
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*Garantierte monatliche und leistungsgerechte Gehaltszahlung sowie gesichterte Ruhestandsbezüge
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*30 Urlaubstage, Sabbatical-Möglichkeit
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*Aufstiegschancen und Aus-/Fortbildung während der Dienstzeit
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*Vielfältige Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
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*Behördliche Sport- und Präventionsangebote
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*Erasmus + transnationale Zusammenarbeit bei europäischen Partnerpolizeien
  
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=== 6. Weiterführende Links ===
  
''' 7. Quellen '''
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Für mehr Informations- und Beratungsmöglichkeiten könnt ihr die Homepage von der Polizei Berlin ganz einfach unter www.polizei.berlin.de finden. Dort werdet ihr im Impressum unter anderem die Adresse, Öffnungszeiten sowie Kontaktdaten aufrufen können.

Version vom 30. Juni 2022, 19:24 Uhr

In Krimiserien sind sie die zentralen Personen: die Kommissaren/innen. Sie klären die Fälle, sind am Tatort und jagen die Verbrecher. Klar sind diese Darstellungen nicht immer korrekt beziehungsweise überspitzt, doch übertragen auf das geltende Polizeisystem in Berlin entspricht dies dem gehobenen Dienst der Kriminalpolizei, welcher im Folgenden näher erläutert und beschrieben wird.

1. Definition des Begriffs

Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtentum. Er bildet die höhere Stufe zum mittleren Dienst und die niedrigere zum höheren Dienst. Unterschieden wird die Laufbahngruppe in technischen (z.B. Feuerwehr, Kriminalpolizei) und nicht-technischen Dienst (z.B.Verwaltungsdienst).

Bei der Berliner Polizei gibt es den mittleren und den gehobenen Dienst. In den zuerst genannten Dienst kommt man, wenn man eine duale Ausbildung an der Polizeiakademie absolviert hat. VERLINKEN In den gehobenen Dienst kommt man nach einem dualen Studium.

Hauptsächlich unterscheiden sich die beiden Laufbahnen in ihrer Bezahlung und dem Status. So ist man nach der dualen Ausbildung ein/e Polizeimeister/in und nach dem dualen Studium ein/e Polizeikommissar/in. Die Ausbildung bei der Polizei Berlin dauert zweieinhalb Jahre und das Studium drei Jahre.

2. Voraussetzungen

Unmittelbar zur Laufbahn des gehobenen Dienstes der Schutz- und Kriminalpolizei darf nur zugelassen, wer ...

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland oder die Staatsangehörigkeit
-> eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder
-> eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
-> eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt

! Angehörige anderer Nationalitäten müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben und können zunächst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis eingestellt werden. Allerdings muss man bis zum ende des Studiums die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates erworben haben.

  • die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin einzutreten
  • höchstens 35 Jahre alt ist
  • mindestens die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt
  • den Besitz eines Führerscheins für PKWs mit Schaltgetriebe nachweisen kann (wer noch keinen besitzt, muss diesen bis zum Ende des 3. Semesters erworben haben!)
  • über Schwimmfährigkeit verfügt und diese durch das nicht älter als 36 Monate Bronzeabzeichen nachweisen kann
  • nach dem Ergebnis des Eignungsauswahlverfahrens (siehe Tabelle unten) für die Laufbahn des gehobenen Dienstes geeignet ist.

Wichtig: Man sollte einen einwandfreien Leumund besitzen sowie für psychische und physische Belastungen geeignet sein!

3. Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt online unter www.polizei.berlin.de - bitte beachtet dabei die angegebenen Bewerbungsfristen und prüft, ob alle Zulassungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt des angestrebten Einstellunstermins erfüllt sind. Die Online-Bewerbung ist außerhalb der vorgegebenen Fristen nicht möglich!

Die Polizei Berlin ist besondern an Bewerbern/innen interessiert, die über (möglichst muttersprachliche) Fremdsprachenkentnisse verfügen. Insbesondere Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch oder Vietnamesisch.

Ebenso liegt der Fokus auf die Erhöhung des Frauenanteils im Polizeivollzugsdienst. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht.


Die Einstellungsprüfungen

1. PC-gestützter Test (Keibelstr. 36, 10178 Berlin)

  • Intelligenz- und Persönlichkeitstrukturtest
  • Deutschtest: Diktat sowie Lücken – und MultipleChoice-Test (Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung)
  • Politik und Gesellschaft (Allgemeinwissen/interkulturelles Wissen)

2. Sportleistungsüberprüfung (Charlottenburger Chaussee 67, 13597 Berlin)

  • insgesamt 5 Runden in der Halle rennen und dabei ...
- 2 Sprünge auf einen kleinen Kasten
- schieben und ziehen eines Wagens
- 10kg schwere Kanister 40m weit tragen
- Bauchlage-Kastensprung-Rückenlage (insgesamt 3x hintereinander)
- Eskaladierwand (1,80m) überwinden (mit Hilfe eines kleinen Kastens)
- unter einer Matte hindurchgleiten
- große Reifen (65kg) 2x kippen
- Transport einer Rettungspuppe (35kg)
- 5x Hamburger Gitter überwinden (1x pro Runde)
  • der Test muss in folgender Zeit absolviert werden: Männer in maximal 3:25 min. und Frauen in maximal 4:00 min. (! Ab einem Alter von 30 Jahren gilt: Männer maximal 3:35 min. und Frauen maximal 4:10 min.

3. persönliche Vorstellung (Radelandstr. 21, 13589 Berlin)

  • Einzelinterview
  • Polizeiärztliche Untersuchung


Die Zulassung zum jeweils nächsten Teil des Auswahlverfahrens erfolgt im Wege der Bestenauslese nach den bis dahin erzielten Prüfungsergergebnissen. Ebenfalls erwähnenswert ist auch noch, dass wer durch den PC-Test fällt, nicht an den anderen Prüfungen mehr teilnehmen darf. Der PC-gestütze Test und die Sportleistungsüberprüfung finden am selben Tag statt. Wird die maximale Zeit in der Sportleistungsüberprüfung überschritten, so ist eine Wiederholung innerhalb von 14 Tagen möglich.

4. Umgang mit Tätowierungen

Gemäß §1 des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin dürfen Beamtinnen und Beamte, die im Bereich der Polizei beschäftigt sind, innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole sowie Kleidungsstücke und Tatoos tragen.

5. Das bietet euch die Polizei

  • Beamtenstatus auf Lebenszeit und mit krisensicherem Arbeitsplatz
  • Garantierte monatliche und leistungsgerechte Gehaltszahlung sowie gesichterte Ruhestandsbezüge
  • 30 Urlaubstage, Sabbatical-Möglichkeit
  • Aufstiegschancen und Aus-/Fortbildung während der Dienstzeit
  • Vielfältige Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Behördliche Sport- und Präventionsangebote
  • Erasmus + transnationale Zusammenarbeit bei europäischen Partnerpolizeien

6. Weiterführende Links

Für mehr Informations- und Beratungsmöglichkeiten könnt ihr die Homepage von der Polizei Berlin ganz einfach unter www.polizei.berlin.de finden. Dort werdet ihr im Impressum unter anderem die Adresse, Öffnungszeiten sowie Kontaktdaten aufrufen können.