Der gehobene Dienst bei der Polizei Berlin: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 30. Juni 2022, 18:04 Uhr

In Krimiserien sind sie die zentralen Personen: die Kommissaren/innen. Sie klären die Fälle, sind am Tatort und jagen die Verbrecher. Klar sind diese Darstellungen nicht immer korrekt beziehungsweise überspitzt, doch übertragen auf das geltende Polizeisystem in Berlin entspricht dies dem gehobenen Dienst der Kriminalpolizei, welcher im Folgenden näher erläutert und beschrieben wird.

1. Definition des Begriffs

Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtentum. Er bildet die höhere Stufe zum mittleren Dienst und die niedrigere zum höheren Dienst. Unterschieden wird die Laufbahngruppe in technischen (z.B. Feuerwehr, Kriminalpolizei) und nicht-technischen Dienst (z.B.Verwaltungsdienst).

Bei der Berliner Polizei gibt es den mittleren und den gehobenen Dienst. In den zuerst genannten Dienst kommt man, wenn man eine duale Ausbildung an der Polizeiakademie absolviert hat. VERLINKEN In den gehobenen Dienst kommt man nach einem dualen Studium.

Hauptsächlich unterscheiden sich die beiden Laufbahnen in ihrer Bezahlung und dem Status. So ist man nach der dualen Ausbildung ein/e Polizeimeister/in und nach dem dualen Studium ein/e Polizeikommissar/in. Die Ausbildung bei der Polizei Berlin dauert zweieinhalb Jahre und das Studium drei Jahre.


2. Voraussetzungen

Unmittelbar zur Laufbahn des gehobenen Dienstes der Schutz- und Kriminalpolizei darf nur zugelassen, wer ...

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland oder die Staatsangehörigkeit
-> eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder
-> eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
-> eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt

! Angehörige anderer Nationalitäten müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben und können zunächst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis eingestellt werden. Allerdings muss man bis zum ende des Studiums die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates erworben haben.

  • die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin einzutreten
  • höchstens 35 Jahre alt ist
  • mindestens die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt
  • den Besitz eines Führerscheins für PKWs mit Schaltgetriebe nachweisen kann (wer noch keinen besitzt, muss diesen bis zum Ende des 3. Semesters erworben haben!)
  • über Schwimmfährigkeit verfügt und diese durch das nicht älter als 36 Monate Bronzeabzeichen nachweisen kann
  • nach dem Ergebnis des Eignungsauswahlverfahrens (siehe Tabelle unten) für die Laufbahn des gehobenen Dienstes geeignet ist.


3. Der Weg zum gehobenen Polizeidienst

Die Bewerbung erfolgt online unter www.polizei.berlin.de.

3.1. Das Bewerbungsverfahren


3.2. Das Einstellungsauswahlverfahren


3.2.1. 1.Tag


3.2.2. 2. Tag


3.2.3. 3. Tag


4. Berufsperspektiven bei der Polizei



6. Sonstiges


7. Quellen



Von Aaliyah