Zulassungsvoraussetzungen und Einstellungsprüfungen für den gehobenen Dienst der Polizei
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Zulassungsvoraussetzungen für die Einstellung in den gehobenen Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei in Berlin:
Einstellungsvorausetzungen
Unmittelbar zur Laufbahn des gehobenen Dienstes der Schutz- und Kriminalpolizei darf nur zugelassen, wer ...
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland === oder === die Staatsangehörigkeit
- eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder - eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzt
! Angehörige anderer Nationalitäten müssen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben und können zunächst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis eingestellt werden. Allerdings muss man bis zum ende des Studiums die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates erworben haben.
- die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin einzutreten
- höchstens 35 Jahre alt ist
- mindestens die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt
- den Besitz eines Führerscheins für PKWs === mit Schaltgetriebe === nachweisen kann (wer noch keinen besitzt, muss diesen bis zum Ende des 3. Semesters erworben haben!)
- über Schwimmfährigkeit verfügt und diese durch das nicht älter als 36 Monate Bronzeabzeichen nachweisen kann
- nach dem Ergebnis des Eignungsauswahlverfahrens (siehe Tabelle unten) für die Laufbahn des gehobenen Dienstes geeignet ist.