Der gehobene Dienst der Kriminalpolizei bei der Polizei Berlin
In Krimiserien sind sie die zentralen Personen: die Kommissaren/innen. Sie klären die Fälle, sind am Tatort und jagen die Verbrecher. Klar sind diese Darstellungen nicht immer korrekt beziehungsweise äußerst überspitzt, doch übertragen auf das geltende Polizeisystem in Berlin entspricht dies dem gehobenen Dienst der Kriminalpolizei, welcher im Folgenden näher erläutert und beschrieben wird.
Inhaltsverzeichnis
Definition der Begriffe
Der gehobene Dienst (gD), genauer der gehobene Polizeivollzugsdienst (gPVD), ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtentum. Er bildet die höhere Stufe zum mittleren Dienst und die niedrigere zum höheren Dienst. Unterschieden wird die Laufbahngruppe in technischen (z.B. Feuerwehr, Kriminalpolizei) und nicht-technischen Dienst (z.B.Verwaltungsdienst).
Bei der Berliner Polizei gibt es den mittleren und den gehobenen Dienst. In den zuerst genannten Dienst kommt man, wenn man eine duale Ausbildung an der Polizeiakademie absolviert hat. In den gehobenen Dienst kommt man nach einem dualen Studium.
Hauptsächlich unterscheiden sich die beiden Laufbahnen in ihrer Bezahlung und dem Status. So ist man nach der dualen Ausbildung ein/e Polizeimeister/in und nach dem dualen Studium ein/e Polizeikommissar/in. Die Ausbildung bei der Polizei Berlin dauert zweieinhalb Jahre und das Studium drei Jahre. Während des Studiums hat man die Wahl zwischen den gehobenen Dienst der Schutzpolizei und den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Letzterer wird genauer thematisiert.
Die Kriminalpolizei ist der ermittelnde Teil der Polizei. Jede Polizeidienststelle hat in der Regel eigene Kriminalkommissariate, in denen die Ermittlungen zu verschiedenen Deliktsbereichen regionaler Kriminalität stattfinden. Darüber hinaus gibt es in jedem Bundesland noch ein Landeskriminalamt (beim Bund das Bundeskriminalamt).
Voraussetzungen
Es ist unmöglich, von heute auf morgen im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei tätig zu sein. Um seinem angestrebten Ziel näher beziehungsweise erst einmal für den Arbeitgeber in Frage zu kommen, gibt es einige Dinge, die es zu beachten und durchzuführen gibt! Einsehbar sind diese Punkte hier:
Unmittelbar zur Laufbahn des gehobenen Dienstes der Schutz- und Kriminalpolizei darf nur zugelassen werden, wer...
- Deutsche/r im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116) ist oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder eines Drittstaates mit jeweiligem Berufsqualifikationenanerkennungsabkommen besitzt (bei Personen mit anderer Nationalität soll ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden, der bis zum Abschluss der Ausbildung genehmigt sein muss)
- die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung Berlins einzutreten
- höchstens 35 Jahre alt ist
- mindestens die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsstand aufweist
- einen Führerschein für PKWs (Schaltgetriebe) hat oder bis zum Ende des zweiten Semesters erworben hat
- mindestens ein Bronze Schwimmabzeichen, das nicht älter als 36 Monate zum Einstellungstermin ist, besitzt
- aufzeigen kann, jeglichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes in jeder Hinsicht gewachsen zu sein (sowohl psychisch als auch physisch)
- über die Mindestsehleistung verfügt
Die Persönlichkeit sollte einwandfrei beleumundet sein, Bewerber mit Vorstrafen werden regelmäßig nicht eingestellt. Sichtbare, große Tätowierungen sind ein Hindernis für die Einstellung, ebenso politisch radikale, gewaltverherrlichende oder entwürdigende Tätowierungen unabhängig von ihrer Größe.
All diese Anforderungen können ebenfalls unter https://www.berlin.de/polizei/ nachgelesen werden.
Der Weg zum gehobenen Polizeidienst
Um zu dem zuvor genanntem Studium zugelassen zu werden, müssen die Voraussetzungen erfüllt und zudem drei spezielle Tage erfolgreich absolviert werden.
Das Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung erfolgt über ein Onlineportal, das über die Homepage der Berliner Polizei eingesehen werden kann. Es werden weder ein Motivationsschreiben noch ein Lebenslauf benötigt.
Vor der Bewerbung sollte geprüft werden, ob alle Zulassungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt des beabsichtigten Einstellungszeitpunktes vorliegen und beachtet werden, dass für einen Einstellungszeitraum (Frühjahr bzw. Herbst) auch nur eine Bewerbung zulässig ist. Weitere Bewerbungen – auch für andere Laufbahnen – werden nicht akzeptiert und gegebenenfalls als Betrugsversuch gewertet, was zur Ablehnung aller Bewerbungen führen würde.
(https://www.berlin.de/polizei/beruf/polizist-polizistin-werden/bewerbung-einstellung/)
Es gibt zwei Einstellungstermine für den gD: den 01.04. und den 01.10. Diese sind natürlich erst nach dem Einstellungsauswahlverfahren!
Das Einstellungsauswahlverfahren
Nachdem die Bewerbung erfolgreich war, wird der Anwärter auf den Titel Polizeikommissar/in zum ersten Tag des Einstellungsauswahlverfahrens geladen. Ingesamt gibt es drei Tage wie schon zuvor erwähnt. Scheitert jemand im Laufe dieses Verfahrens, wird er/sie gebeten, sich für den nächsten Einstellungstermin zu bewerben. Die Zulassung zum jeweils nächsten Teil des Auswahlverfahrens erfolgt im Wege der Bestenauslese nach den bis dahin erzielten Prüfungsergebnissen.
Der erste Tag
Am ersten Tag steht zuerst der PC-gestützte Test an. Er findet in der Keibelstr. 36 (10178 Berlin) statt. Der Test besteht aus:
- einem Intelligenz- und Persönlichkeitsstrukturtest (z.B. Grundlagen von Auffassungsgabe und Urteilsvermögen, Aspekte der Zuverlässigkeit und psychischen Belastbarkeit, Hinweise auf Leistungsmotivation und Berufsinteresse)
- einem Deutschtest: Diktat sowie Lücken- und Multile-Choice-Test (Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung)
- einem Test zu den Thema Politik und Gesellschaft (Allgemeinwissen/interkulturelles Wissen)
Sollte es einem im Anschluss noch gut gehen, steht der Sporttest bevor. Dieser findet in der Charlottenburger Chaussee 67 (13597 Berlin) statt. Er setzt sich aus den folgenden Punkten zusammen (und befindet sich visualisiert neben diesem Text!):
- insgesamt fünf Runden in der Halle rennen, währenddessen...
- zwei Sprünge auf einen kleinen Kasten
- Schieben und Ziehen eines Wagens
- Bauchlage - Kastensprung - Rückenlage (insgesamt beide Lagen jeweils drei Mal)
- Eskaladierwand (1,80 m) überwinden mittels eines kleinen Kastens
- unter einer auf zwei Turnbänken liegenden Matte hindurchgleiten
- großen Reifen (65kg) zwei Mal umkippen
- Transport einer Rettungspuppe (35kg)
- mehrmals ein Hamburger Gitter überwinden
Folgende Zeit ist vorgegeben:
Männer: max. 3:25 Minuten (ab 30 Jahren max. 3:30 Minuten)
Frauen: max. 4:00 Minuten (ab 30 Jahren max. 4:05 Minuten)
Der Sporttest kann ein zweites Mal wiederholt werden.
Der zweite Tag
Am zweiten Tag gibt es ein Assessmentcenter und eine Vorstellung bei der Behördenleitung.
Der dritte Tag
Am dritten Tag findet die polizeiärztliche Untersuchung statt.
Das duale Studium an der HWR
Sollte das Einstellungsauswahlverfahren bestanden worden sein, wird man eingestellt. Einstellungen erfolgen nach Maßgabe freier Studienplätze. Zu den Einstellungsterminen werden angenommene Bewerberinnen und Bewerber als Beamtin/Beamter auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung ,,Polizeikommissaranwärter/in in den Vorbereitungsdienst eingestellt und zum Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin), Fachbereich 5 ,,Polizei und Sicherheitsmanagement, zugelassen.
Die Hochschule für Wirtschaft und Recht
Die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin, gegründet im Jahr 1971, ist mit über 11 500 Studierenden eine der großen Hochschulen für angewandte Wissenschaften – mit ausgeprägtem Praxisbezug, intensiver und vielfältiger Forschung, hohen Qualitätsstandards sowie einer starken internationalen Ausrichtung. Das Studiengangsportfolio umfasst Wirtschafts-, Verwaltungs-, Rechts- und Sicherheitsmanagement sowie Ingenieurwissenschaften in über 60 Studiengängen auf Bachelor-, Master- und MBA-Ebene. Die HWR Berlin unterhält 195 aktive Partnerschaften mit Universitäten auf allen Kontinenten und ist Mitglied im Hochschulverbund „UAS7 – Alliance for Excellence“. Als eine von Deutschlands führenden Hochschulen bei der internationalen Ausrichtung von BWL-Bachelorstudiengängen und im Dualen Studium belegt die HWR Berlin Spitzenplätze in deutschlandweiten Rankings und nimmt auch im Masterbereich vordere Plätze ein. Die HWR Berlin ist einer der bedeutendsten und erfolgreichen Hochschulanbieter im akademischen Weiterbildungsbereich und Gründungshochschule. Die HWR Berlin unterstützt die Initiative der Hochschulrektorenkonferenz „Weltoffene Hochschulen – Gegen Fremdenfeindlichkeit.
Die Universität ist an zwei Hauptstandorten präsent, am Campus Schöneberg und am Campus Lichtenberg. Zudem verfügt die Hochschule über Räume für ihr Gründungszentrum in der Berliner Siemensstadt.
Campus Schöneberg
Die Lehr- und Verwaltungsräume am Campus Schöneberg erstrecken sich über mehrere Gebäude – zwischen Bayerischem Viertel und Rathaus Schöneberg gelegen. Neben dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, der den größten Fachbereich der Hochschule darstellt, sowie der Berlin Professional School befinden sich hier die Hochschulleitung und die zentrale Hochschulverwaltung sowie zahlreiche Serviceeinrichtungen.
Anschrift: Campus Schöneberg, Haus A, Badensche Straße 52, 10825 Berlin
Campus Lichtenberg
Der Campus Lichtenberg ist Teil des Bildungs- und Verwaltungszentrums Friedrichsfelde (BVZ) in Berlin-Lichtenberg. Am Campus sind die Fachbereiche Duales Studium Wirtschaft · Technik, Allgemeine Verwaltung, Rechtspflege, Polizei- und Sicherheitsmanagement angesiedelt. Zudem befinden sich hier Räumlichkeiten der Berlin Professional School.
Anschrift: Campus Lichtenberg, Haus 1, Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
Der Ablauf
Gesamtdauer und Studienbeginn
Der Bachelor-Studiengang ist auf eine Studienzeit von drei Jahren angelegt und soll dementsprechend 180 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) bei einem durchschnittlichen studentischen Arbeitsaufwand von 30 Stunden pro Leistungspunkt umfassen. Der Studienbeginn ist zum Winter- oder zum Sommersemester möglich.
Studiengangsaufbau
Der Bachelor-Studiengang „gehobener Polizeivollzugsdienst“ ist als interner Studiengang ausgestaltet. Studierende, die im Beamtenverhältnis stehen, sollen die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst erwerben. Die Studierenden sind in ihrer Mehrheit Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber, die das Studium im Rahmen ihres beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienstes absolvieren. Daneben sollen Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes der Polizei Berlin, die von ihrer Dienstbehörde zum Einführungsdienst in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zugelassen wurden, den Studiengang absolvieren, um die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienstes zu erwerben. Die Studierenden werden für die Fachrichtungen Schutzpolizei, Kriminalpolizei oder Gewerbeaußendienst zugelassen. Sie studieren vor allem im Grundlagenbereich gemeinsam. Die spartenspezifische Spezialisierung beginnt ab dem 3. Semester.
Einbindung der Praxisphasen in das Studium
Die berufspraktischen Studienzeiten sind im Rahmen der modularen Struktur des Studiums zum größten Teil in dem das gesamte Studium andauernden Modul 15 „Studienpraktika“ zusammengefasst. Es beinhaltet zum einen praktische Trainings und zum anderen Praxis in den Dienststellen. Zur Verbesserung der Verzahnung von Theorie und Praxis werden die betreffenden Praxiseinheiten mit korrespondierenden theoretischen Lehrveranstaltungen verknüpft und es erfolgt eine enge individuelle Abstimmung zwischen den jeweiligen Verantwortlichen der Hochschule und der Polizeibehörde. Sport findet während der Vorlesungszeiten an der HWR Berlin und während der Dienststellenpraktika einmal wöchentlich statt. Wer die Schießleistungsnachweise und die Sportleistungsnachweise im Modul 15 bis zu einem von der Dienstbehörde festgelegten Zeitpunkt nicht erfolgreich absolviert hat, wird aus dem Vorbereitungsdienst entlassen.
Nachstehende Praktika sind für die Kriminalpolizei vorgesehen:
- Praktikum bei der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung einer örtlichen Direktion
- Praktikum bei der kriminalpolizeilichen Sofortbearbeitung einer örtlichen Direktion
- Praktikum beim Landeskriminalamt (LKA)
- Einsatz- und Führungsseminar
Inhaltliche Strukturierung der fachtheoretischen Aubsildung
Entsprechend den Anforderungen des Polizeiberufs werden die theoretischen Fachstudien aus einer Viel- zahl unterschiedlicher Fächer gespeist. Im Einzelnen sind dies:
im Bereich der Rechtswissenschaft:
- Öffentliches Dienstrecht
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Grund- und Menschenrechte
- Strafprozessrecht
- Strafrecht/ Zivilrecht
- Umweltrecht
- Verkehrsrecht
- Waffenrecht
im Bereich der Polizeiwissenschaft:
- Einsatzlehre
- Kriminalistik
- Krimnaltechnik
- Rechtsmedizin
- Verkehrslehre
im Bereich der Sozialwissenschaft:
- Führungslehre
- Kriminologie
- Politologie
- Psychologie
- Soziologie
ferner:
- Informationstechnik
- Englisch
Modularer Aufbau des Studiengangs
Modul 01 Einführung in Studium und Beruf
Modul 02 Wissenschaftliche Grundlagen des Einsatzmanagements
Modul 03 Kriminalistik I
Modul 04 Strafrechtliche Grundlagen
Modul 05 Eingriffsrechtliche Grundlagen polizeilicher Strafverfolgungstätigkeit
Modul 06 Polizei- und Ordnungsrecht I
Modul 07 Grund- und Menschenrechte
Modul 08 Kriminologische Grundlagen für den Polizeiberuf
Modul 09 Kriminalistik II (Alltagskriminalität)
Modul 10 Polizei- und Ordnungsrecht II
Modul 11 Die Polizei in Staat und Gesellschaft
Modul 12 Führung und Personalmanagement
Modul 13 Kriminalität im Lebenslauf
Modul 14 Bachelorarbeit
Modul 15 Praktikum – Trainings und Praxis auf den Dienststellen
Spezielle Module für Studierende des Laufbahnzweigs Kriminalpolizei:
Modul K 1 Gewaltkriminalität
Modul K 2 Gewinnkriminalität (nationale und internationale Kriminalität)
Modul K 3 Kriminalpolizeiliche Aufgabenstellungen in überwiegend schutzpolizeilichen Handlungsfeldern
Gegen Ende des Studiums besitzt man den Bachelor of Arts und ist entlassen. Nach Maßgabe freier Stellen kannman aber als Kriminalkommissar/in eingestellt werden und gleichzeitig zur Beamtin/zum Beamten auf Probe ernannt werden.
Berufsperspektiven bei der Kriminalpolizei
Die Berliner Kriminalpolizei bekämpft in ziviler Kleidung die schwere Kriminalität, zu der bestimmte, Deliktsbereiche gehören. Im Einzelnen sind das:
- Kapitaldelikte (Tötung, Brandstiftung, Raub und Erpressung)
- sexuelle Straftaten
- Vermisstensachbearbeitung
- Bandendelikte (Glücksspiel, Betäubungsmittel, Falschgelddelikte und organisierte Kriminalität)
- Delikte gegen Kinder und Jugendliche
- Jugendstraftaten
- Wirtschaftsdelikte
- Eigentumsdelikte
Kriminalkommissare suchen Tatorte auf, sichern Beweismittel und werten sie aus, bearbeiten Strafverfahren und Staatsschutzdelikte, beraten präventiv die Bürger und sind in Servicedienststellen wie dem Kriminaldauerdienst tätig. Sie übernehmen Aufgaben der Fahndung, wirken als mobiles Einsatzkommando, im Erkennungsdienst und in der Spurensicherung, des Weiteren in der Internetkriminalität, der Forensik, dem Zeugenschutz und der Vermögensabschöpfung. Als Ausweis nutzen die Angehörigen der Kripo ihren Dienstausweis und eine Erkennungsmarke.
Sonstiges
Verdientsbeispiele:
Während der Ausbildung
- Anwärterbezüge für Polizei- und Kriminalkommissaranwärter/innen
- ledig 1.327,45 € - verheiratet, Ehegatte nicht im öffentlichen Dienst***, keine Kinder 1.473,46 € - zuzüglich Hauptstadtzulage (+50,00 €)
zuzüglich Polizeizulage nach einjähriger Dienstzeit 74,57 € / nach zweijähriger Dienstzeit 149,14 €
Nach der Ausbildung
- Dienstbezüge für Polizei-und Kriminalkommissare/-innen - BesGr. A 9
Festsetzung der Grundgehaltsstufe unter Berücksichtigung individueller Erfahrungsstufen - ledig; Erfahrungsstufe 1, incl. Hauptstadt-, Polizei- u. Stellenzulage 3.085,28 € - ledig; Erfahrungsstufe 2 **, incl. Hauptstadt-, Polizei- u. Stellenzulage 3.177,85 € - ledig; Erfahrungsstufe 3, incl. Hauptstadt-, Polizei- u. Stellenzulage 3.321,16 € ● zuzüglich Polizeizulage nach 1jähriger Dienstzeit nach 2jähriger Dienstzeit ● POK/KOK/GOK - BesGr. A 10 - ledig; Erfahrungsstufe 2 **, incl. Hauptstadt-, Polizei- u. Stellenzulage 3.403,57 € - ledig; Erfahrungsstufe 3**, incl. Hauptstadt-, Polizei- u. Stellenzulage 3.604,83 € - verheiratet, Ehegatte nicht im ö.D.*** (+ 146,01 €)
Die Besoldung erhöht sich je nach Familienstand und Anzahl der Kinder. Derzeit beläuft sich die Höhe des Kindergeldes für die ersten zwei Kinder auf jeweils 219 €, für das dritte auf 225 € und für jedes weitere Kind auf 250 €. Für Anspruchsberechtigte wird zusätzlich zu dem bereits genannten Kindergeld ein steuerpflichtiger Familienzuschlag in Höhe von 124,89 € für das erste und zweite Kind, 819,76 € für das dritte Kind, sowie 678,99 € für jedes weitere Kind gezahlt. Der ehegattenbezogene Familienzuschlag beträgt 146,01 €. In Abhängigkeit vom Einsatz nach der Ausbildung werden Zulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung gezahlt (z.B. für die Verwendung in der Bereitschaftspolizei oder bei Dienst zu wechselnden oder ungünstigen Zeiten). Als Beamtin/Beamter ist man weder in einer Kranken- noch in einer Pflegeversicherung pflichtversichert und muss daher auch die dafür notwendigen Beiträge bei den Planungen einkalkulieren. Bei den genannten Geldbeträgen handelt es sich mit Ausnahme des Kinder- geldes jeweils um Bruttobeträge.
Urlaubsregelung
Die Dauer des Jahresurlaubs regelt sich nach der Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamten und Richter. Jeder Beamtin/jedem Beamten wird, unabhängig vom Lebensalter, ein Erholungsurlaub von 30 Tagen im Kalenderjahr gewährt. Der Anspruch auf Erholungsurlaub wird während des Studiums in der vorlesungsfreien Zeit abgegolten.
Quellen
https://www.berlin.de/polizei/beruf/polizist-polizistin-werden/bewerbung-einstellung/
http://www.traumberuf-polizei.de/berufsbild-polizist/kriminalpolizei/
Von Aaliyah