Der gehobene Dienst der Kriminalpolizei bei der Polizei Berlin

Aus Modul e.V.
Version vom 30. Juni 2022, 10:51 Uhr von Aaliyah (Diskussion | Beiträge) (3. Der Weg zum gehobenen Polizeidienst)
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In Krimiserien sind sie die zentralen Personen: die Kommissaren/innen. Sie klären die Fälle, sind am Tatort und jagen die Verbrecher. Klar sind diese Darstellungen nicht immer korrekt beziehungsweise äußerst überspitzt, doch übertragen auf das geltende Polizeisystem in Berlin entspricht dies dem gehobenen Dienst der Kriminalpolizei, welcher im Folgenden näher erläutert und beschrieben wird.

1. Definition der Begriffe


Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtentum. Er bildet die höhere Stufe zum mittleren Dienst und die niedrigere zum höheren Dienst. Unterschieden wird die Laufbahngruppe in technischen (z.B. Feuerwehr, Kriminalpolizei) und nicht-technischen Dienst (z.B.Verwaltungsdienst).

Bei der Berliner Polizei gibt es den mittleren und den gehobenen Dienst. In den zuerst genannten Dienst kommt man, wenn man eine duale Ausbildung an der Polizeiakademie absolviert hat. In den gehobenen Dienst kommt man nach einem dualen Studium.

Hauptsächlich unterscheiden sich die beiden Laufbahnen in ihrer Bezahlung und dem Status. So ist man nach der dualen Ausbildung ein/e Polizeimeister/in und nach dem dualen Studium ein/e Polizeikommissar/in. Die Ausbildung bei der Polizei Berlin dauert zweieinhalb Jahre und das Studium drei Jahre. Während des Studiums hat man die Wahl zwischen den gehobenen Dienst der Schutzpolizei und den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Letzterer wird genauer thematisiert.

Die Kriminalpolizei

2. Voraussetzungen


Es ist unmöglich, von heute auf morgen im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei tätig zu sein. Um seinem angestrebten Ziel näher beziehungsweise erst einmal für den Arbeitgeber in Frage zu kommen, gibt es einige Dinge, die es zu beachten und durchzuführen gibt! Einsehbar sind diese Punkte hierunter:


Unmittelbar zur Laufbahn des gehobenen Dienstes der Schutz- und Kriminalpolizei darf nur zugelassen werden, wer...

  • Deutsche/r im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116) ist oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder eines Drittstaates mit jeweiligem Berufsqualifikationenanerkennungsabkommen besitzt (bei Personen mit anderer Nationalität soll ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden, der bis zum Abschluss der Ausbildung genehmigt sein muss)
  • die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung Berlins einzutreten
  • höchstens 35 Jahre alt ist
  • mindestens die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsstand aufweist
  • einen Führerschein für PKWs (Schaltgetriebe) hat oder bis zum Ende des zweiten Semesters erworben hat
  • mindestens ein Bronze Schwimmabzeichen, das nicht älter als 36 Monate zum Einstellungstermin ist, besitzt
  • aufzeigen kann, jeglichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes in jeder Hinsicht gewachsen zu sein (sowohl psychisch als auch physisch)
  • über die Mindestsehleistung verfügt

All diese Anforderungen können ebenfalls unter https://www.berlin.de/polizei/ nachgelesen werden.


3. Der Weg zum gehobenen Polizeidienst


Um zu dem zuvor genanntem Studium zugelassen zu werden, müssen die Voraussetzungen erfüllt und zudem drei spezielle Tage erfolgreich absolviert werden.


3.1. Das Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt über ein Onlineportal, das über die Homepage der Berliner Polizei eingesehen werden kann. Es werden weder ein Motivationsschreiben noch ein Lebenslauf benötigt.

Vor der Bewerbung sollte geprüft werden, ob alle Zulassungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt des beabsichtigten Einstellungszeitpunktes vorliegen und beachtet werden, dass für einen Einstellungszeitraum (Frühjahr bzw. Herbst) auch nur eine Bewerbung zulässig ist. Weitere Bewerbungen – auch für andere Laufbahnen – werden nicht akzeptiert und gegebenenfalls als Betrugsversuch gewertet, was zur Ablehnung aller Bewerbungen führen würde. (https://www.berlin.de/polizei/beruf/polizist-polizistin-werden/bewerbung-einstellung/)

Es gibt zwei Einstellungstermine für den gD: den 01.04. und den 01.10. Diese sind natürlich erst nach dem Einstellungsauswahlverfahren!

3.2. Das Einstellungsauswahlverfahren Nachdem die Bewerbung erfolgreich war, wird der Anwärter auf den Titel Polizeikommissar/in zum ersten Tag des Einstellungsauswahlverfahrens geladen. Ingesamt gibt es drei Tage wie schon zuvor erwähnt. Scheitert jemand im Laufe dieses Verfahrens, wird er/sie gebeten, sich für den nächsten Einstellungstermin im 3.2.1. 1.Tag


3.2.2. 2. Tag


3.2.3. 3. Tag


3.3. Das duale Studium an der HWR


3.3.1. Die Hochschule für Wirtschaft und Recht


3.3.2. Der Ablauf


4. Berufsperspektiven bei der Kriminalpolizei


5. Erfahrungsberichte


6. Sonstiges


7. Quellen

https://www.berlin.de/polizei/beruf/polizist-polizistin-werden/bewerbung-einstellung/


Von Aaliyah