Der gehobene Dienst der Kriminalpolizei bei der Polizei Berlin
In Krimiserien sind sie die zentralen Personen: die Kommissaren/innen. Sie klären die Fälle, sind am Tatort und jagen die Verbrecher. Klar sind diese Darstellungen nicht immer korrekt beziehungsweise äußerst überspitzt, doch übertragen auf das geltende Polizeisystem in Berlin entspricht dies dem gehobenen Dienst der Kriminalpolizei, welcher im Folgenden näher erläutert und beschrieben wird.
1. Definition des Begriffs
Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtentum. Er bildet die höhere Stufe zum mittleren Dienst und die niedrigere zum höheren Dienst. Unterschieden wird die Laufbahngruppe in technischen (z.B. Feuerwehr, Kriminalpolizei) und nicht-technischen Dienst (z.B.Verwaltungsdienst).
Bei der Berliner Polizei gibt es den mittleren und den gehobenen Dienst. In den zuerst genannten Dienst kommt man, wenn man eine duale Ausbildung an der Polizeiakademie absolviert hat. In den gehobenen Dienst kommt man nach einem dualen Studium.
Hauptsächlich unterscheiden sich die beiden Laufbahnen in ihrer Bezahlung und dem Status. So ist man nach der dualen Ausbildung ein/e Polizeimeister/in und nach dem dualen Studium ein/e Polizeikommissar/in. Die Ausbildung bei der Polizei Berlin dauert zweieinhalb Jahre und das Studium drei Jahre. Während des Studiums hat man die Wahl zwischen den gehobenen Dienst der Schutzpolizei und den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Letzterer wird genauer thematisiert.
2. Voraussetzungen
Es ist unmöglich, von heute auf morgen im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei tätig zu sein. Um seinem angestrebten Ziel näher zu kommen beziehungsweise erst einmal für den Arbeitgeber in Frage zu kommen, gibt es einige Dinge, die es zu beachten und durchzuführen gibt! Einsehbar sind diese Punkte hierunter:
Unmittelbar zur Laufbahn des gehobenen Dienstes der Schutz- und Kriminalpolizei darf nur zugelassen werden, wer...
- Deutsche/r im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116) ist oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder eines Drittstaates mit jeweiligem Berufsqualifikationenanerkennungabkommen besitzt
- bei Personen mit anderer Nationalität soll ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden, der bis zum Abschluss der Ausbildung genehmigt sein muss
- man muss die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung Berlins einzutreten
- das Alter darf nicht 31 Jahre überschreiten
- man soll mindestens die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzen
- einen Führerschein für PKWs (Schaltgetriebe) muss man auch besitzen oder bis zum Ende des zweiten Semesters erwerben
- es muss nachgewiesen werden, dass man eine Strecke von 200m ohne Unterbrechung schwimmen kann (z.B. Bronze Abzeichen)
- man muss nachweisen, jegliche Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes in jeder Hinsicht gewachsen zu sein (körperlich und seelisch)
3. Der Weg zum gehobenen Polizeidienst
3.1. Das Bewerbungsverfahren
3.2. Das Einstellungsauswahlverfahren
3.2.1. 1.Tag
3.2.2. 2. Tag
3.2.3. 3. Tag
3.3. Das duale Studium an der HWR
3.3.1. Die Hochschule für Wirtschaft und Recht
3.3.2. Der Ablauf
4. Berufsperspektiven bei der Polizei
5. Erfahrungsberichte
6. Sonstiges
7. Quellen
Von Aaliyah