Der gehobene Dienst der Kriminalpolizei bei der Polizei Berlin

Aus Modul e.V.
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In Krimiserien sind sie die zentralen Personen: die Kommissaren/innen. Sie klären die Fälle, sind am Tatort und jagen die Verbrecher. Klar sind diese Darstellungen nicht immer korrekt beziehungsweise äußerst überspitzt, doch übertragen auf das geltende Polizeisystem in Berlin entspricht dies dem gehobenen Dienst der Kriminalpolizei, welcher im Folgenden näher erläutert und beschrieben wird.

1. Definition des Begriffs

Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtentum. Er bildet die höhere Stufe zum mittleren Dienst und die niedrigere zum höheren Dienst. Unterschieden wird die Laufbahngruppe in technischen (z.B. Feuerwehr, Kriminalpolizei) und nicht-technischen Dienst (z.B.Verwaltungsdienst).

Bei der Berliner Polizei gibt es den mittleren und den gehobenen Dienst. In den zuerst genannten Dienst kommt man, wenn man eine duale Ausbildung an der Polizeiakademie absolviert hat. In den gehobenen Dienst kommt man nach einem dualen Studium.

Hauptsächlich unterscheiden sich die beiden Laufbahnen in ihrer Bezahlung und dem Status. So ist man nach der dualen Ausbildung ein/e Polizeimeister/in und nach dem dualen Studium ein/e Polizeikommissar/in. Die Ausbildung bei der Polizei Berlin dauert zweieinhalb Jahre und das Studium drei Jahre.


2. Voraussetzungen


2.1. Geforderte Charaktereigenschaften


2.2. Geforderte körperliche Eigenschaften


2.3. schulische Laufbahn und Nachweise


3. Der Weg zum gehobenen Polizeidienst


3.1. Das Bewerbungsverfahren


3.2. Das Einstellungsauswahlverfahren


3.2.1. 1.Tag


3.2.2. 2. Tag


3.2.3. 3. Tag


3.3. Das duale Studium an der HWR


3.3.1. Die Hochschule für Wirtschaft und Recht


3.3.2. Der Ablauf


4. Berufsperspektiven bei der Polizei


5. Erfahrungsberichte


6. Sonstiges


7. Quellen


Von Aaliyah