Zulassungsvoraussetzungen und Einstellungsprüfungen für den gehobenen Dienst der Polizei
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Zulassungsvoraussetzungen für die Einstellung in den gehobenen Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei:
- man muss Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder eines Drittstaates mit jeweiligen Abkommen besitzen
- bei Personen mit anderer Nationalität soll ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden, der bis zum Abschluss der Ausbildung genehmigt sein muss
- man muss die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung Berlins einzutreten
- das Alter darf nicht 31 Jahre überschreiten
- man soll mindestens die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzen
- einen Führerschein für PKWs (Schaltgetriebe) muss man auch besitzen oder bis zum Ende des zweiten Semesters erwerben
- es muss nachgewiesen werden, dass man eine Strecke von 200m ohne Unterbrechung schwimmen kann (z.B. Bronze Abzeichen)
- man muss nachweisen, jegliche Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes in jeder Hinsicht gewachsen zu sein (körperlich und seelisch)
Einstellungsprüfungen für den gehobenen Dienst der Schutz- und Kriminalpolizei:
1. Ein Online-Test von Zuhause aus
2. Ein PC-gestützter Test: Intelligenz- und Persönlichkeitsstrukturtest, Deutschtest, Fragen zur Politik und Gesellschaft
3. Sportleistungsüberprüfung: Hindernisparcours und 2000m Ausdauerlauf (Männer max. 09:20min; Frauen max. 11:20min)
4. Persönliche Vorstellung: Einzelinterview und Polizeiärztliche Untersuchung
- Die Studienplätze werden dann je nach erreichter Punktzahl an die Bewerber vergeben.