Rechtswissenschaften
Rechtswissenschaften ist ein sehr anspruchsvolles Studium, was bis zu sieben Jahre dauern kann, bis man ein Volljurist ist. Auch lässt Jura viele Berufsmöglichkeiten offen, da man Anstellungen beim Anwalt, in der Privatwirtschaft, der Justiz bis zum öffentlichen Dienst arbeiten kann. Die Grundvoraussetzung für diese Studienrichtung ist die allgemeine Hochschulreife, also das Abitur. Dieses Studium ist einer der wenigen, wo man keinen Bachelor oder Master macht, sondern zwei Staatsexamen schreibt.
Ausbildung zum Volljuristen
Der Weg zu einem Volljuristen ist lang und beschwerlich. Allgemein beträgt die Regelstudienzeit neun Semester. Außerdem gliedert sich die Ausbildung in Studium und einem Referendariat. Der Studiengang Rechtswissenschaften beträgt im Allgemeinen 4 ½ Jahre. Das beinhaltet das Grundstudium und das Hauptstudium in den ersten zwei Jahren. Das Grundstudium wird beendet mit studienbegleitenden Zwischenprüfungen, wie Semesterabschlussklausuren und Hausarbeiten. Das Hauptstudium beträgt fünf Semester und man schließt es mit der ersten juristischen Prüfung ab. Dabei zählt die universitäre Schwerpunktsbereichprüfung 30% und die staatlich Pflichtfachprüfung 70%. Danach folgt das Schwerpunktstudium, wo man sich spezialisiert in welchen bestimmten Rechtsbereich man arbeiten möchte. Darauf ist dann das Vertiefungsstudium und die staatliche Pflichtfachprüfung. Als Abschluss dieses Studiums ist dann die erste juristische Prüfung von zwei Staatsexamen, der sogenannten Referendarexamen. Dann kommt eine evtl. Wartezeit auf das Referendariat, die ca. ein Jahr dauern kann. In dem Jahr kann man auch ins Ausland gehen, doch das hängt von den einzelnen Universitäten ab, welche verschiedene Länder sie anbieten. Danach ist ein Referendariat von ungefähr zwei Jahren, wo man die Pflichtstationen hat in: Zivilsachen, Strafsachen und Verwaltung. Dann arbeitet man bis zu neun Monaten in der Rechtsanwaltskanzlei und darauf in einem Berufsfeld nach Wahl. Nach dem allem folgt die zweite juristische Staatsprüfung, der sog. Assessorexamen. Wenn man dan die beiden Examen bestanden hat dann sind die Tätigkeitsgebiete; Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Privatwirtschaft oder Verwaltung und kann eingesetzt z.B. in Banken, Unternehmen, Kanzleien, Ministerien oder in Internationalen Organisationen eingesetzt werden.
Qualifikationen
Um Jura studieren zu können braucht man keine besondere Qualifikationen. Man sollte sich auf jeden Fall gerne mit dem Recht beschäftigen. Auch sollte man eine ziemlich gutes Abitur haben, denn an manchen Universitäten ist ein NC vorhanden, der meist nicht hoch ist (außer in Berlin, wo dieser Studienplatz sehr überlaufen ist). Auch sollte man gute Kenntnisse in Deutsch haben und man sollte auch ein gutes logisches Denkvermögen mitbringen. Zudem sollte man auch gut mit Menschen umgehen können, da man ja später viel mit seinen Mandanten zu tun hat, die mit ihren Schicksalen zu einem kommen. Dadurch wäre es auch zu empfehlen ein Praktikum in einer Kanzlei zu machen um wirklich zu sehen, ob diese Berufswahl etwas für einen ist.
Beruf mit Zukunft?
Das gute in diesem Berufsfeld ist das man frei ist und sich aussuchen kann, als was man nach dem Studium arbeiten möchte, denn egal ob Staatsanwalt oder Rechtsanwalt: beide haben das gleiche Studium absolviert. Außerdem hat man immer die Möglichkeit sich weiterzubilden z.B. als Fachanwalt oder vom Rechtsanwalt zum Staatsanwalt. Doch ist dieses Studium ist sehr zeitaufwändig und auch kein leichter Studiengang, denn es ist auch das Studium, wo die meisten noch vor dem ersten Staatsexamen durchfallen. Auch ist das Problem das es gerade z.B. so viele Anwälte gibt und dadurch die Chancen erschwert werden, nach dem Studium überhaupt einen Job zu finden. Deshalb sollte man sich sehr gut überlegen, ob man diesen Studiengang wählt.