Wirtschaftswissenschaften / Handel: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. Juli 2014, 08:51 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Ausbildungsberufe
Studienberufe/-richtungen
Studiengang Wirtschaftsrecht
Dieses Vollzeitstudium in Tagesform, welches in 7 Semestern, inklusive dem obligatorischem Praxissemester, ausgeführt wird, ist in zwei Studienabschnitten unterteilt. Der erste Studienabschnitt erstreckt sich über über drei Semester und der Zweite über vier Semester. Im 6. Semester führen die Studierenden, zum Beispiel der HWR, ein Praktikum durch, welches auch gerne im Ausland stattfinden kann. Die Unterrichtssprache ist größtenteils Deutsch, viele Module werden allerdings auf Englisch gelehrt - eine Prüfung wird englischsprachig absolviert. Da in Berlin zurzeit keine Studiengebühren erhoben werden, wird nur für die Immatrikulation, für das Studentenwerk, für das Semesterticket und für die Studierendenschaft ein Semesterbeitrag erhoben, der von Hochschule zur Hochschule unterschiedlich ist.
Zusammenfassend sind folgende Ecktdaten für Studierende relevant:
- Fachbereich: Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
- Abschluss: Bachelor of Laws (LL.B.)
- Form: Vollzeit
- Beginn: Wintersemester (1.10.) / Sommersemester (1.4.)
- Studiendauer: 7 Semester
- Akkreditierung: FIBAA
- Studienplätze: 35
1. Studienabschnitt
Grundlagen
- Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
- Betriebliches Rechnungswesen
- Steuern
- Privates / Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Allgemeine Volkswirtschaftslehre
Quantitative Methoden
- Statistik
Schlüsselqualifikationen
- Fremdsprachen
- Fallbearbeitung
2. Studienabschnitt
Kern u.a.
- strategisches Management
- Arbeitsrecht und seine kollektivrechtlichen Regelungen
- Gesellschafts- und Konzernrecht
Betriebswirtschaftslehre (Tätigkeitsfelder u.a.)
- Betriebliche Steuern
- Finanzwirtschaft
- Personalmanagement
- Controlling
Vertiefung Wirtschaftsrecht (5 von 6 Fächer sind zu wählen)
- 1. Aktuelle Fragen des Wirtschaftsrechts
- 2. Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
- 3. Vertragsgestaltung
- 4. Bank- und Kreditsicherungsrecht
- 5. Recht des international und europäischen Wirtschaftsverkehrs
- 6. Rechtsdurchsetzung und Insolvenzrecht
Allgemeine Voraussetzungen
- allgemeine Fachhochschulreife oder Hochschulreife
- ausländische Studienbewerber/innen: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang
- weitere Voraussetzungen werden von Hochschulen individuell beschrieben (Zugangsvoraussetzungen der HWR)
Bewerbung
Studierende mit einem deutschen Bildungsnachweis könnten sich beispielsweise bei der HWR zum Wintersemester vom 01.06.2014 bis zum 15.07.2014 oder zum Sommersemester vom 01.12.2014 bis zum 15.01.2015 bewerben. Studierende mit einem ausländischen Bildungsnachweis könnten sich ebenfalls bei der HWR zum Wintersemester bis zum 15.07.2014 oder zum Sommersemester bis zum 15.01.2015 bewerben.
--Ramon Kamberi (Diskussion) 14:45, 2. Jul. 2014 (CEST)