Ausbildung und Studium bei der Polizei Berlin: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Dauer des Jahresurlaubs regelt sich mach der Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamten und Richter. Jeder Beamtin/jedem Beamten wird, unabhängig vom Lebensalter, ein Erholungsurlaub von 30 Tagen im Kalenderjahr gewährt. | Die Dauer des Jahresurlaubs regelt sich mach der Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamten und Richter. Jeder Beamtin/jedem Beamten wird, unabhängig vom Lebensalter, ein Erholungsurlaub von 30 Tagen im Kalenderjahr gewährt. | ||
Der Anspruch auf Erholungsurlaub wird während des Studiums in der vorlesungsfreien Zeit abgegolten. | Der Anspruch auf Erholungsurlaub wird während des Studiums in der vorlesungsfreien Zeit abgegolten. | ||
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Version vom 30. Juni 2022, 12:38 Uhr
Inhaltsverzeichnis
- 1 Ausbildung und Studium bei der Polizei Berlin
- 1.1 Mittlerer und gehobener Dienst
- 1.2 Die Voraussetzungen im mittleren Dienst
- 1.3 Die Voraussetzungen im gehobenen Dienst
- 1.4 Der Einstellungstest
- 1.5 Ausbildungslaufbahn (mittlerer Dienst)
- 1.6 Studienlaufbahn (gehobener Dienst)
- 1.7 Gehälter bei der Polizei
- 1.8 Urlaubsregelung bei der Polizei
- 1.9 Quellen
Ausbildung und Studium bei der Polizei Berlin
In jeder Stadt gibt es Kriminalität und Verbrechen. In der einen mehr als in einer anderen, doch trotzdem braucht man Leute die für Ordnung und Sicherheit sorgen. Dafür ist die Polizei verantwortlich, die jeden Tag ,mal mehr mal weniger, in jeder Stadt für Recht und Ordnung sorgt. In Berlin sorgt die Polizeiakademie für eine harmonierende Stadt und versucht alles, damit die Verbrecherzahlen sinken. Am 07.06.2019 besuchten wie die Polizeiakademie in Berlin Spandau. Berlin ist in noch sechs Abschnitten aufgeteilt mit sechs bis sieben Abschnitten. Doch wie kommt man zur Polizei? Braucht man bestimmt Voraussetzungen? Wie sieht der Einstellungstest aus? Und was erwartet mich? Diese Fragen werde ich dir jetzt beantworten.
Mittlerer und gehobener Dienst
Im wesentlichen Unterscheiden sich diese beiden „Klassen“ in ihrer Bezahlung und dem Status. So ist man nach der dualen Ausbildung ein/e Polizeimeister/in und nach dem dualen Studium ein/e Polizeikommissar/in. Die Ausbildung bei der Polizei Berlin dauert zweieinhalb Jahre und das Studium drei Jahre.
Die Voraussetzungen im mittleren Dienst
Für den mittleren Dienst bei der Polizei Berlin muss man
• Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetztes für die Bundesrepublik sein oder
• die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben oder
• die Staatsangehörigkeit eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben oder
• die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, haben. Hat man eine andere Staatsangehörigkeit so muss man einen Antrag auf Einbürgerung bis zum Ende des Studiums vorlegen können.
• sich jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sine des Grundgesetztes einsetzten und die Verfassung von Berlin schützen.
• 16 bis 29 Jahre alt sein.
• mindestens die erweiterte Berufsbildungsreife (MSA) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen.
• den Besitz einer Fahrerlaubnis für Pkw´s mit Schaltgetriebe nachweisen (muss bis zum Ende der Ausbildung bzw. von Lebensälteren vor Beginn des dritten Ausbildungsabschnitt nach anderthalb Ausbildungsjahren erworben sein).
• 200m ohne Unterbrechung schwimmen können und dies entsprechend nachweisen (Schwimmabzeichen „Bronze“).
Die Voraussetzungen im gehobenen Dienst
Für den gehobenen Dienst bei der Polizei Berlin muss man
• Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetztes für die Bundesrepublik sein oder
• die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben oder
• die Staatsangehörigkeit eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben oder
• die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, haben. Hat man eine andere Staatsangehörigkeit so muss man einen Antrag auf Einbürgerung bis zum Ende des Studiums vorlegen können.
• sich jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sine des Grundgesetztes einsetzten und die Verfassung von Berlin schützen.
• höchstens 35 Jahre alt sein.
• mindestens Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen.
• den Besitz einer Fahrerlaubnis für Pkw´s mit Schaltgetriebe nachweisen (muss bis zum Ende des zweiten Semesters erworben sein).
• 200m ohne Unterbrechung schwimmen können und dies entsprechend nachweisen (Schwimmabzeichen „Bronze“).
Der Einstellungstest
1. Schritt: Online Bewerbung
Um überhaupt zur Polizei Berlin zu kommen, muss man sich Online bewerben und seine persönlichen Informationen der Polizei Berlin zukommen lassen (Name, Anschrift ect.)
2. Schritt: PC- gestützter Test
Dabei werden Fragen zur Bestimmung der Intelligenz- und Persönlichkeitsstruktur gestellt, wie z.B. Grundlagen der Auffassungsgabe und Urteilsvermögen, bestimmte Aspekte der Zuverlässigkeit und psychischen Belastbarkeit, aber auch Hinweise auf Leistungsmotivation und Berufsinteresse werden abgefragt. Zudem gibt es einen Deutschtest, der meistens eine Diktat umfasst. Außerdem werden Fragen zur Politik und Gesellschaft gestellt, also hauptsächlich Allgemeinwissen und kulturelles Wissen.
3. Schritt: Sportleistungsüberprüfung
Bei diesem Test muss man einen Hindernisparcour absolvieren. Dabei muss man ein Querpferd, einen Parallelbalken, einen Stufenbarren, Bodenmatten, einen Bock und eine 1,80m hohe Holzwand überwinden. Außerdem muss man einen 2000m-Lauf absolvieren. Bei Männern darf dabei die Zeit von 09:20 min nicht überschritten werden und bei Frauen die Zeit von 11:20 min.
4. Schritt: persönliche Vorstellung
Dabei wird man zu einem Einzelinterview eingeladen. Zudem kommt noch eine polizeiärztliche Untersuchung hinzu.
Diese Einstellungsprüfung ist sowohl im mittleren als auch im gehobenen Dienst gleich.
Ausbildungslaufbahn (mittlerer Dienst)
Das erste Ausbildungsjahr umfasst die Einführung in den Beruf mit einem einwöchigen Praktikum bei einem Polizeiabschnitt, die Grundausbildung mit fachtheoretischem Unterricht, allgemeinbildendem Unterricht, Sport, praktischer Ausbildung/praktischem Einsatztraining, verschiedenen PC-Anwendungsunterweisungen sowie einem Verhaltenstrainingsseminar und einem Berufs- und Sozialpraktikum und endet mit einer Zwischenprüfung.
Im zweiten Ausbildungsjahr wird in der Fachausbildung das Erlernte erweitert und vertieft. Sport und ein ergänzendes Verhaltenstrainingsseminar sind fester Bestandteil des Ausbildungsprogramms. Das zweite Ausbildungsjahr endet mit der fachtheoretischen Abschussprüfung in schriftlicher und mündlicher Form.
Im letzten Ausbildungshalbjahr werden eine Verkehrspostenausbildung, eine Fahrschulung für Dienst-Kfz einschließlich eines Fahrsicherheitstraining, ein abschließendes Verhaltenstrainingsseminar, weitere PC-Anwendungsseminare, ein Einsatzseminar und praxiseinführende Einweisungen in Polizeidienststellen durchgeführt. Die Ausbildung endet mit dem zweiten Teil der Laufbahnprüfung.
Studienlaufbahn (gehobener Dienst)
Die fachwissenschaftliche Zuordnung der Studienlaufbahn sind Polizeiwissenschaften, Rechtswissenschaften und Sozialwissenschaften. Dabei ist die Regelstudienzeit sechs Semester. Für die Schutzpolizei und Kriminalpolizei gibt es 15 Module von den wissenschaftlichen Grundlagen des Einsatzmanagement bis zu Grund- und Menschenrechten. Dazu gibt es spezielle Module für Studierende der Fachrichtungen Kriminalpolizei und Gewerbeaußendienst. Dabei gibt es Module zur Gewaltkriminalität oder auch Module zum Verkehr.
Das Studium gilt als abgeschlossen, wen alle Module erfolgreich abgeschlossen und somit alle 180 Leistungspunkte erworben wurden. Ferner verleiht die Hochschule als eigenständigen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss den akademischen Grad: Bachlor of Arts.
Gehälter bei der Polizei
Die Polizei- und Kriminalkommissaranwärter/innen verdienen:
ledig : 1.327,45 €
verheiratet, Ehegatte nicht im öffentlichen Dienst (sonst wird Zuschlag aufgeteilt), keine Kinder : 1.473,46 €
Hauptstadtzulage : + 50,00 €
Zulage nach 1 Jahr Dienstzeit : + 74,57 €
Zulage nach 2 Jahren Dienstzeit : + 149,14 €
PK und KK - BesGr. A9
ledig, Erfahrungsstufe 1, inclusive Hauptstadt-, Polizei- u. Stellenzulage : 3.085,28 €
ledig, Erfahrungsstufe 2, inclusive Hauptstadt-, Polizei- u. Stellenzulage : 3.177,85 €
ledig, Erfahrungsstufe 3, inclusive Hauptstadt-, Polizei- u. Stellenzulage : 3.321,16 €
POK und KOK - BesGr. A 10
ledig, Erfahrungsstufe 2, inclusive Hauptstadt-, Polizei- u. Stellenzulage : 3.403,57 €
ledig, Erfahrungsstufe 3, inclusive Hauptstadt-, Polizei- u. Stellenzulage : 3.604,83 €
verheiratet, Ehegatte nicht im Öffentlichen Dienst : + 146,01 €
Urlaubsregelung bei der Polizei
Die Dauer des Jahresurlaubs regelt sich mach der Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamten und Richter. Jeder Beamtin/jedem Beamten wird, unabhängig vom Lebensalter, ein Erholungsurlaub von 30 Tagen im Kalenderjahr gewährt. Der Anspruch auf Erholungsurlaub wird während des Studiums in der vorlesungsfreien Zeit abgegolten.
Quellen
https://www.berlin.de/polizei/
https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Polizeipr%C3%A4sident_in_Berlin