Polizei Berlin: Unterschied zwischen den Versionen
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Beim Vorhandensein von Vostrafen sind diese kein Ausschlusskriterium, sie geben dem Bewerber jedoch einen Nachteil gegenüber Bewerbern ohne Vorstrafen. | Beim Vorhandensein von Vostrafen sind diese kein Ausschlusskriterium, sie geben dem Bewerber jedoch einen Nachteil gegenüber Bewerbern ohne Vorstrafen. |
Aktuelle Version vom 11. Juni 2019, 13:25 Uhr
Jeder noch so kleine Ort braucht Sicherheit, eine international angesehene Hauptstadtmetropole somit umso mehr. Verantwortlich ist dafür die Polizei Berlin, welche einen großen Schwerpunkt auf die Sicherung von Demomstrationen, Sportveranstaltungen, Staatsbesuchen und Straßenfesten gelegt hat, zugleich liegt aber auch der Umgang mit allen Bürgerinnen und Bürgern der Gesellschaft im besonderen Fokus. Die Ausbildungstätte für die Polizei von morgen ist in diesem Fall die Polizeiakademie in Spandau. Wir, ein Ausschnitt der Q2 des Hannah-Arendt-Gymnasiums, sind hingefahren und konnten einige Informationen über den Ausbildungsweg des Polizisten bzw. der Polizistin erhalten.
Inhaltsverzeichnis
Standorte
Die Polizeiakademie befindet auf dem Gelände der Charlottenburger Chaussee 67.
Polizei Akademie
• 166.000m² Fläche - Sportplatz, Schwimmbad, Wohnungen etc. • 230 Ausbilder • 2500 Auszubildene
Fortbildungsstätte
• Radelandstraße 13589 Berlin • 56.000m² Fläche • weiterbildung von sehr gut geschultem Personal
Studium und Ausbildung
Studium zum gehobenen Polizeivollzugsdienst
• Hochschulreife (Abitur) • 3 jähriges Studium • Bachelor of Arts
Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst
• mittlerer Schulabschluss (MSA) • 2½ jährige Ausbildung
Anforderungstest
• Mathematik • Allgemeinbildung - Erdkunde, Welt- und Landesgeschichte, Politik • digitales Diktat (am Computer)
• Gesundheitstest - max. Sehstärke von 2,5 auf beiden Augen, keine Hornhautverkrümmung, keinerlei Bindung an Medikamente (z.B. Insulin; Asthma-Spray) • 2000m-Lauf • Parkour-Lauf • Schwimmfähigkeitsnachweis
Besonderheiten bei der Bewerbung
Als Bewerber mit Migrationshintergrund und ohne deutschen Pass muss eine Einbürgerungsurkunde beantragt und spätestens nach der Ausbildung vorgewiesen werden. Flüchtlinge müssen zudem bescheinigen, dass sie auf unbegrenzte Zeit in Deutschland bleiben dürfen.
Beim Vorhandensein von Vostrafen sind diese kein Ausschlusskriterium, sie geben dem Bewerber jedoch einen Nachteil gegenüber Bewerbern ohne Vorstrafen. Anzeigen welche unbearbeitet sind oder abgesetzt wurden werden nicht beachtet.
Quellen
https://www.berlin.de/polizei/dienststellen/polizeiakademie/ https://www.berlin.de/polizei/beruf/polizist-polizistin-werden/