HeilerziehungspflegerIN: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 17. Juli 2016, 09:26 Uhr

Heilerziehungspfleger betreuen, erziehen, unterstützen und fördern Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen. Sie leisten pflegerischen und pädagogischen Beistand mit der Absicht deren Leistungsfähigkeit und Eigenständigkeit im Alltag zu fördern. Sie planen und erstellen – unter Berücksichtigung von Form und Ausprägung der Behinderung – ein angemessenes Freizeitprogramm (z.B. Schwimmen, Spazieren gehen, Zeichnen). Zudem stärken sie das soziale Verhalten der zu Betreuenden und unterstützen sie bei der schulischen und / oder beruflichen Integration.


Dauer der Ausbildung: 2 - 3 Jahre in Vollzeit oder 3 - 4,5 Jahre in Teilzeit


Voraussetzungen

- Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss 

- gesundheitliche Eignung

- ein Erste-Hilfe-Kurs

- ein polizeiliches Führungszeugnis


Ausbildungsinhalte

- Pädagogik

- Medizin

- Psychologie


Nach der Ausbildung arbeiten Heilerziehungspfleger hauptsächlich in stationären und teilstationären Institutionen (z.B. Heime, Kliniken, Tagesstätten). Beschäftigungsmöglichkeiten erschließen sich auch in Förderschulen, Kindergärten und Privathaushalten.

--Swolter16 (Diskussion) 11:26, 17. Jul. 2016 (CEST)