SozialassistentIn: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Staatlich geprüfter Sozialassistent | ||
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+ | ~ Oliwia Jarosz |
Aktuelle Version vom 10. Juli 2015, 13:54 Uhr
Als SozialassistentIn muss man gut mit anderen Menschen umgehen können, den helfen und sie betreuen wollen. Man erwerbt die Grundkenntnisse in den Arbeitsfeldern Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe und Pflege. Diese Ausbildung dauert 2 Jahre. Nach der Ausbildung können die Sozialassistenten in Einrichtungen der Behindertenhilfe, in Pflegeeinrichtungen sowie in sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche oder Privathaushalten tätig sein.
Voraussetzungen
- Hauptschulabschluss/Berufsbildungsreife oder gleichwertiger Bildungsabschluss
- Eignungsfeststellung
Praktika
Man absolviert in den ersten drei Schulhalbjahren 3 Praktika (Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und in Pflegeeinrichtungen). Im ersten Ausbildungshalbjahr hat man ein 4-wöchiges Orientierungspraktikum und im 2. und 3. Ausbildungshalbjahr je ein 8-wöchiges.
Abschluss
Staatlich geprüfter Sozialassistent
~ Oliwia Jarosz